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Ausbildungsmöglichkeiten in der BZG
so vielseitig wie der Pflegeberuf


Das Bildungszentrum Gesundheit Rhein-Neckar ebnet Ihnen den Weg hin zu einer erfolgreichen Laufbahn im Pflegeberuf.

Unabhängig davon, für welche pflegerische Ausbildung Sie sich entscheiden, bei uns können Sie alle fachlichen und persönlichen Kompetenzen erlernen, die auch zukünftig im Gesundheitswesen gefragt sind.

Unsere Auszubildenden profitieren in unserer Pflegefachschule maßgeblich von einer idealen Lernumgebung, die einerseits von Wertschätzung, Vertrauen und Transparenz, andererseits von einer modernen Ausstattung der Räumlichkeiten geprägt ist – ideal für die Pflegefachpersonen von morgen.
 

Von der Krankenschwester zur Pflegefachperson – ein Berufsbild im Wandel

Im Jahre 1985 wurde mit dem Krankenpflegegesetz die Berufsbezeichnung „Krankenschwester/Krankenpfleger“ eingeführt, die bis heute fest im allgemeinen Sprachgebrauch verankert ist. Dabei hat sich in den vergangenen Jahrzehnten vieles verändert. Das gesamte Berufsverständnis hat sich gewandelt. Seit der Namensänderung in „Gesundheits- und Krankenpfleger*in“ im Jahr 2003 liegt das Hauptaugenmerk der Pflegefachpersonen nicht mehr ausschließlich auf der Krankheit, sondern der Blick richtet sich auch auf die gesunden Anteile des zu pflegenden Menschen. Von nun an war es das Ziel, die Selbstständigkeit des Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu fördern. Im Zuge dessen rückte auch die Beratung des zu pflegenden Menschen sowie seiner Angehörigen in den Fokus der Gesundheits- und Krankenpfleger*innen.

Im Jahre 1985 wurde mit dem Krankenpflegegesetz die Berufsbezeichnung „Krankenschwester/Krankenpfleger“ eingeführt, die bis heute fest im allgemeinen Sprachgebrauch verankert ist. Dabei hat sich in den vergangenen Jahrzehnten vieles verändert. Das gesamte Berufsverständnis hat sich gewandelt. Seit der Namensänderung in „Gesundheits- und Krankenpfleger*in“ im Jahr 2003 liegt das Hauptaugenmerk der Pflegefachpersonen nicht mehr ausschließlich auf der Krankheit, sondern der Blick richtet sich auch auf die gesunden Anteile des zu pflegenden Menschen. Von nun an war es das Ziel, die Selbstständigkeit des Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu fördern. Im Zuge dessen rückte auch die Beratung des zu pflegenden Menschen sowie seiner Angehörigen in den Fokus der Gesundheits- und Krankenpfleger*innen.

Das Pflegeberufegesetz von 2017 brachte mit der Einführung der generalistischen Ausbildung erneut weitreichende Veränderungen hervor. Die sogenannte Generalistik verweist schon begrifflich auf das weiterentwickelte Verständnis einer „allgemeinen“ Pflegearbeit. Die zuvor bestehende Dreiteilung der Pflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege) wurde aufgelöst. Die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau und Pflegefachmann“ steht für ein Tätigkeitsprofil mit dem Ziel, die eigenständige Lebensführung und die bestmögliche Lebensqualität aller zu pflegenden Menschen in jedem Alter zu fördern. Zu den neuen Aufgaben professionell Pflegender gehört die Erhebung des Pflegebedarfs, die Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Überwachung der Pflegequalität.

Damit ging der Gesetzgeber einen weiteren Schritt, um das eigenständige Handeln der Pflegefachpersonen zu stärken.

 

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BILDUNGSZENTRUM GESUNDHEIT RHEIN-NECKAR GMBH